IHV DIPL.-ING. BEHRENS GMBH

Verkaufs- und Liefer­bedingungen

1. Gültigkeit

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichende Gegenbestätigungen werden von uns nicht anerkannt und werden hiermit ausdrücklich widersprochen.



2. Angebot

Angebote und sämtliche Durchschriften sind unverbindlich und freibleibend. Maße, Gewichte, Zeichnungsangaben und Muster sind nur annähernd maßgebend und nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.



3. Preise

Die Preise gelten netto, in Euro, ab Lager Frankfurt und basieren auf heutigen Kostenfaktoren. Bei wesentlichen Änderungen dieser Kosten bis zur Auslieferung eines Auftrags behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, wenn der Liefertermin 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist nicht in den Preisen enthalten. Nebenkosten wie Fracht, Verpackung, Kosten für Geldtransfer, Rollgeld, Porto, Zoll, Abnahmekosten, Montage und Dokumentationen sind in den Preisen nicht enthalten.


Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler berechtigen uns auch nachträglich zur Korrektur.



4. Auftragsannahme

Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sofortlieferung gilt die Rechnung oder der Lieferschein als Bestätigung.



5. Lieferung und Lieferfristen

Lieferfristen gelten nur annähernd und beginnen erst nach Klärung aller technischen und finanziellen Ausführungsangelegenheiten bezüglich der Bestellung, einschließlich des Eingangs einer möglicherweise vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse.


Ereignisse höherer Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Betriebs- und Fabrikationsstörungen von uns oder unseren Zulieferanten verlängern die Lieferfrist zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit. Entsprechend gilt dies auch im Falle eines Verzugs.


Bei Rückstand einer Verbindlichkeit des Bestellers sind wir von der Lieferpflicht befreit. Treten durch unvorhergesehene Ereignisse oder Störungen, entsprechend vorgenanntem Absatz erhebliche Veränderungen technischer oder finanzieller Art ein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten oder diesen angemessen anzupassen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts entstehen nicht.



6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme zu liefern. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgen stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich und stellen keine Erfüllung der Zahlungspflicht des Käufers dar. Die hierdurch anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung wird nicht übernommen. Bei Zahlungsrückstand des Käufers sind wir berechtigt, unter Vorbehalt von Geltendmachung weitergehender Schäden, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.


Hat der Besteller seine Zahlung eingestellt oder steht eine Zahlung länger als 14 Tage nach Fälligkeit noch aus oder treten wesentliche Verschlechterungen seiner Vermögensverhältnisse ein, werden unsere Forderungen aus allen Lieferungen und Leistungen sofort zur Zahlung fällig. Stundungen enden, auch solche durch Annahme von Akzepten. Weiterveräußerung oder Verarbeitung in unserem Eigentum stehender Ware ist untersagt und ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erlaubt. Solche Ware ist auf Verlangen herauszugeben. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendwelchen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen.



7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.



8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns zur Lieferung gelangten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen, sowie aller im Zeitpunkt des Abschlusses des Liefervertrags aus anderen Verträgen gegen den Besteller bestehender Forderungen und bis Einlösung der Schecks und Wechsel vor.


Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch nach Verarbeitung unserer Waren mit und ohne zweiten oder mehreren Produkten bestehen. Durch die Verarbeitung oder Verbindung von uns gelieferter Ware entsteht uns ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum neu entstandenen Erzeugnis. Der Besteller hat selbige Ware mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren. Forderungen, welche durch den Verkauf von Waren unseres Eigentums oder Teileigentums entstehen, tritt der Besteller ganz oder teilweise nebst allen Nebenrechten hiermit an uns ab. Außergewöhnliche Verfügungen, Sicherheitsübereignungen und jegliche Abtritte über unser Vorbehaltseigentum sind nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf in unserem Eigentum befindliche Ware ist uns vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.



9. Abnahme

Maximal 10 % unserer Erzeugnisse des jeweiligen Lieferauftrags werden entsprechend der DIN 3230 geprüft. Abnahmeprüfungen inkl. Zeugnisse, welche umfangreicher sind, müssen bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang in allen Einzelheiten bekannt und bestätigt sein. Die Kosten trägt der Besteller soweit nicht schriftlich von uns diese Kosten übernommen werden. Sollte die Abnahme nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vom Besteller erfolgen, sind wir berechtigt auch ohne Abnahme die Lieferung zu versenden bzw. auf Kosten des Bestellers zu lagern.



10. Gewährleistung/Schadenersatz

a) Die Reklamation der Liefermenge und Ausführung muss sofort bei Wareneingang, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Sendung erfolgen. Der bemängelte Liefergegenstand wird nach unserem Ermessen nachgebessert oder neu geliefert, wenn er nachweisbare Mängel schon vor dem Gefahrenübergang aufweist. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Kann die Nachlieferung oder Ausbesserung nicht in einer unserer Liefermöglichkeit angemessenen Frist erfolgen, so ist der Besteller berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung geltend zu machen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegenüber unserem Lieferanten zustehenden Ansprüche. Zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Besteller den Kaufpreis – gemindert durch den Mängelanteil – gezahlt hat.


Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Besteller nach billigem Ermessen genügend Zeit und Gelegenheit zu geben. Zur Behebung der Mängel zu unseren Lasten, durch den Besteller oder Dritte, hat der Besteller nur das Recht, wenn wir in Verzug sind. Die Ware ist uns frachtfrei auszuliefern. Die Kosten der Nachbesserung bei berechtigter Beanstandung sowie für den Versand werden von uns getragen.


Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Besteller.


Weist die Ware die ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht auf, so kann der Besteller unter Berücksichtigung der o. g. Erläuterungen Schadenersatz verlangen. Für Folge- oder Begleitschäden haften wir nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden beschränkt.


b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung. Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder vorvertraglichen Verpflichtungen bleiben unberührt. In jedem Falle ist unsere Haftung jedoch auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schäden beschränkt.


c) Unsere Produkte dürfen nicht in die USA oder Kanada exportiert oder weitergehandelt werden. Sollte dieser Fall eintreten, übernehmen wir keinerlei Haftung.



11. Übrige Rechte des Bestellers und allgemeiner Haftungsausschluss

a) Der Besteller kann vor Auslieferung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Auslieferung infolge eines von uns zu vertretenden Umstands unmöglich wird. Dies gilt auch für Teillieferungen. Die Unmöglichkeit muss jedoch von uns erklärt sein oder eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) verstrichen sein. Hierzu muss uns der Besteller schriftlich in Verzug gesetzt haben.
Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen Rechte und Ansprüche des Bestellers nicht ausdrücklich genannt werden, sind sie im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


b) Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche aus Gewährleistungsbehandlungen in Betracht kommen könnten – soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, sind  Schadenersatzansprüche, soweit zulässig, auf den unmittelbaren Schaden, in jedem Falle aber den Zeitpunkt des Vertragsschlusses für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.


c) Dies gilt sowohl für Schäden am Eigentum des Bestellers, Vermögensschäden, z.B. entgangener Gewinn, als auch für andere denkbare Schäden (siehe Absatz d). Diese Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang neben dem Lieferer für Organe und leitende Angestellte. Für Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen sowie andere Mitarbeiter des Lieferers gilt diese Freizeichnung entsprechend.


d) Für Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird ohne Haftungsbeschränkung gehaftet.



12. Schutzrecht

Wir übernehmen die Gewähr gegenüber fremden Schutzrechten für unsere Liefergegenstände nur innerhalb Deutschlands.



13. Technische Beratung

Die Technischen Unterlagen sind nach bestem Wissen erstellt und werden immer dem neuesten Stand der Technik angepasst, jedoch unverbindlich und schließen jegliche Haftung aus. Auskünfte auf Anwendungsmöglichkeit befreien den Besteller nicht von eigener Prüfung.



14. Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung - auch nach deren Beendigung - ist für die Parteien ausschließlich Frankfurt am Main. Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des CISG ist ausgeschlossen.



15. Verbindlichkeit des Vertrages

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Hinweis zum Datenschutz Informationen zum Datenschutz insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Internetseite, unter www.ihv-behrens.de/Datenschutz



Februar 2019



 
 
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